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Als gemeinnütziger Verein können wir Ihnen auf Wunsch für Ihre Spenden- und Mitgliedsbeiträge eine Spendenbescheinigung ausstellen. Bitte schreiben Sie uns eine , falls Sie eine Bescheinigung benötigen.


Auf diese Weise können Sie helfen!


Für aktuelle Informationen über die konkrete Verwendung Ihrer Spendengelder klicken Sie bitte hier.



Fördermitgliedschaft in unserem Förderverein


Unser Förderverein finanziert seine Arbeit durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Durch Ihren Beitritt als Fördermitglied unterstützen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag (Mindestbetrag 1,- EUR/Monat) die von uns geförderten Hilfsprojekte für die Kinder und Jugendlichen in Ghana. Die Mittel aus den Mitgliedsbeiträgen Spenden werden gemeinsam mit unseren ghanaischen Projektpartnern Joechar-Brigl Educational Foundation (JBEF) und Compassion4Humanity (C4H) so auf die Hilfsprojekte verteilt, dass vorrangig die dringlichsten Dinge finanziert werden können.

Als Fördermitglied können Sie Ihren monatlichen Mitgliedsbeitrag flexibel gestalten, sofern der gezahlte Betrag mindestens 1,- EUR/Monat beträgt und Sie uns Ihre gewünschte Änderung mit einer Monatsfrist mitteilen. Eine bestehende Mitgliedschaft können Sie jederzeit zur Frist gemäß der Vereinssatzung kündigen.


So werden Sie Fördermitglied im Förderverein Gemeinsam für Ghanas Kinder e.V.:

  1. Lesen Sie zu Ihrer Information unsere Vereinssatzung und Beitragsordnung
  2. Füllen Sie Ihren Mitgliedsantrag aus und schicken Sie ihn uns per Post zu
  3. Nach Bearbeitung Ihres Mitgliedsantrags werden Sie umgehend benachrichtigt


Vorteile einer Mitgliedschaft im Förderverein Gemeinsam für Ghanas Kinder e.V.:

  • Sie ermöglichen und erleichtern allen Beteiligten eine langfristige Planung der Hilfsprojekte
  • Sie stabilisieren durch Ihren regelmäßigen Beitrag die Lebenssituation der Kinder in Osubeng, Okorase und Adawso
  • durch unseren direkten Kontakt zu den Projektpartnern in Ghana gelangt Ihre Unterstützung direkt zum Ziel
  • regelmäßige Informationen über die Verwendung Ihrer Mitgliedsbeiträge in Ghana auf unserer Vereins-Website
  • Ihr monatlicher Mindestbeitrag beträgt nur 1,- EUR - und damit können Sie bereits eine Menge bewegen
  • Auf Wunsch können Sie auch freiwillig einen höheren Mitgliedsbeitrag wählen
  • Sie können Ihren Mitgliedsbeitrag bequem per SEPA-Lastschrift entrichten
  • wir wollen unnötige Kosten vermeiden - Sie werden von uns keine kostspieligen Vereinszeitschriften erhalten



Falls Sie sich für eine Fördermitgliedschaft im Förderverein Gemeinsam für Ghanas Kinder e.V. entschließen, würden wir uns sehr über Ihren Mitgliedsantrag freuen. Falls Sie darüber hinaus Interesse an einer ordentlichen Mitgliedschaft haben, durch die Sie selbst aktiv an der Vereinsarbeit mitwirken können und Stimmrecht auf unseren Mitgliederversammlungen haben, können Sie uns ebenfalls gerne kontaktieren (E-Mail: )!

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Spende an ein Hilfsprojekt in Ghana


Auch wenn Sie nicht an einer Mitgliedschaft in unserem Förderverein interessiert sind, können Sie trotzdem viel bewegen. Vielleicht haben Sie ja selbst konkrete Vorstellungen, zu welchem Zwecke Sie unserem Verein eine finanzielle Spende zukommen lassen wollen? Durch unseren direkten Kontakt zu unseren ghanaischen Projektpartnern JBEF und C4H können wir Ihre Spende Ihren Wünschen entsprechend weiterleiten. Falls Sie Interesse an einer Spende haben, nutzen Sie zur Überweisung bitte unser Spendenkonto.

Für besondere Wünsche bzgl. des Verwendungszwecks für Ihre Spende setzen Sie sich bitte vorab per E-Mail mit uns in Verbindung (E-Mail: ). Nur so können wir prüfen, inwiefern eine zweckgebundene Mittelverwendung seitens unserer Projektpartner in Ghana möglich ist.


Spendenkonto:

Förderverein Gemeinsam für Ghanas Kinder e.V.
IBAN: DE75 2555 1480 0313 4842 22
BIC: NOLADE21SHG
Sparkasse Schaumburg

Wichtig:
Bitte stellen Sie sicher, dass der Verwendungszweck Ihrer Überweisung das Wort "Spende" enthält. Wir senden Ihnen zum Jahresende eine Bescheinigung über Ihre Spende(n) zu, wenn Sie uns Ihre Anschrift .


Vorschläge für Verwendungszwecke Ihrer Spende:



Falls Sie sich für eine Spende an unseren Förderverein entschließen, klicken Sie bitte hier für unsere Bankverbindung. Für besondere Wünsche bzgl. des Verwendungszwecks für Ihre Spende setzen Sie sich bitte vorab per E-Mail mit uns in Verbindung (E-Mail: ). Nur so können wir prüfen, inwiefern eine zweckgebundene Mittelverwendung seitens unserer Projektpartner in Ghana möglich ist. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, Ihnen auch eine individuelle Rückmeldung direkt aus dem Projekt in Ghana zukommen zu lassen.

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Förderung der Berufsausbildung eines jungen Menschen


Der Abschluss einer beruflichen Ausbildung (bzw. Job Training) hilft einem jungen Menschen langfristig, die eigene Lebenssituation zu verbessern und die Familie finanziell zu entlasten. Im sogenannten "Ausbildungsförderprogramm" können Sie persönliche/r Sponsor/in eines/einer Jugendlichen werden und ihm/ihr eine berufliche Ausbildung ermöglichen. Dies geschieht durch eine einmalige Spende von 300,- EUR.

Mit Ihrer Spende finanziert unser ghanaischer Projektpartner C4H dem/der Jugendlichen die komplette 2-jährige berufliche Ausbildung/Job Training inklusive fortlaufender Betreuung während und nach dem Ausbildungsprozess. Für Verpflegung und Unterkunft während der Ausbildung kommt der/die Geförderte selbst auf.


So werden Sie persönlicher Sponsor im "Ausbildungsförderprogramm":

  1. Lesen Sie das Merkblatt "Ausbildungsförderprogramm" für alle notwendigen Informationen
  2. Nehmen Sie zur Bedarfsklärung vorab Kontakt zu uns auf (E-Mail: )
  3. Überweisen Sie Ihre einmalige Spende von 300,- EUR zur Finanzierung der kompletten Berufsausbildung



Während der Ausbildung des von Ihnen geförderten jungen Menschen werden Sie zweimal im Jahr über dessen Ausbildungsfortschritt informiert. Durch Ihre Spende gehen Sie keine Verpflichtungen ein, alles weitere wird von uns und unseren Projektpartner C4H geregelt. Bei Interesse an einer Unterstützung des Ausbildungsförderprogramms freuen wir uns auf Ihre Nachricht an uns (E-Mail: ).

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Zuletzt geändert am 01.12.2024